3.3. Formell richtet sich das Ausstandsgesuch des Beschwerdeführers gegen die gesamte Staatsanwaltschaft Rheinfelden-Laufenburg. Aus der Beschwerdebegründung geht aber hervor, dass sich das Gesuch primär gegen den fallführenden Staatsanwalt G. richtet. Das Begehren des Beschwerdeführers ist somit als Ausstandsgesuch gegen Staatsanwalt G. entgegenzunehmen. Wie sich aus den Ausführungen des Beschwerdeführers im Weiteren ergibt, bestünden seit über einem Jahr Zweifel an der Verfahrensführung des zuständigen Staatsanwalts.