3.4. Mit Eingabe vom 23. Februar 2023 erstattete die Beschuldigte 1 die Beschwerdeantwort mit den folgenden Anträgen: -4- "1. Die Beschwerde sei vollumfänglich abzuweisen, sofern darauf eingetreten werden kann. 2. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen (zzgl. MwSt.) zu Lasten des Beschwerdeführers." 3.5. Mit Stellungnahme vom 5. April 2023 (SBK.2023.44) hielt der Beschwerdeführer an den Beschwerdebegehren fest. 3.6. Die Beschuldigte 1 erstattete am 20. April 2023 (SBK.2023.44) eine Stellungnahme und hielt an den mit der Beschwerdeantwort gestellten Anträgen fest.