3.2. Die von der Verfahrensleiterin der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Aargau mit Verfügungen vom 8. Februar 2023 (SBK.2023.44 und SBK.2023.45, zugestellt am 10. Februar 2023) einverlangte Sicherheit von je Fr. 800.00 für allfällige Kosten wurde vom Beschwerdeführer am 13. Februar 2023 an die Obergerichtskasse bezahlt. 3.3. Mit Beschwerdeantwort vom 17. Februar 2023 (SBK.2023.45) und 20. Februar 2023 (SBK.2023.44) beantragte die Staatsanwaltschaft Rheinfelden- Laufenburg die Abweisung der Beschwerden unter Kostenfolgen.