Bei einem letzten Kontakt am 15. November 2023 [recte wohl 15. November 2022] sei es dann um die Mandatsübernahme gegangen. Diese wurde von Rechtsanwalt B. noch gleichentags beantragt und im Wesentlichen damit begründet, dass die Beschwerdeführerin nach reiflicher Überlegung diesen Wechsel gewünscht habe, wobei Rechtsanwalt B. auch darauf hinwies, dass er mit den bisherigen Akten bereits weitgehend vertraut sei.