Von der Beschwerdeführerin mit ihrer Verteidigung mandatiert wurde er ausweislich der eingereichten Vollmacht erst am 10. November 2022, mithin rund viereinhalb Jahre später. Bereits deutlich zuvor, am 10. Januar 2022, legte er aber offenbar gegenüber Rechtsanwalt C. dezidiert dar, warum seines Erachtens die Verteidigungen der Beschwerdeführerin und der Mitbeschuldigten notwendigerweise zu koordinieren seien bzw. warum die Verteidiger(innen) der Beschwerdeführerin, von D. und wohl auch von E. sich absprechen müssten.