Es sei offensichtlich, dass Rechtsanwalt C. seinen Kollegen Rechtsanwalt B. und dieser den amtlichen Verteidiger von D. über die Beweisanträge informiert habe. Es scheine, dass Rechtsanwalt C. seine Verteidigungsstrategie zuerst nicht -9- habe offenlegen wollen, woraufhin Rechtsanwalt B. ihn "dezidiert" auf die zwingend erforderliche Koordination hingewiesen habe, was offensichtlich gefruchtet habe. Dies zeige, dass Rechtsanwalt B. auch die Interessen von D. vertrete.