3. 3.1. Der Präsident des Bezirksgerichts Kulm begründete den angeordneten Wechsel der amtlichen Verteidigung unter Bezugnahme auf die von Rechtsanwalt C. am 12. Dezember 2022 eingereichte Kostennote. Daraus werde ersichtlich, dass sich Rechtsanwalt B. ab dem 23. Mai 2018 immer wieder bei Rechtsanwalt C. über den "Stand der Dinge" informiert habe. Insgesamt hätten 6 Telefonate und ein Mail-Austausch stattgefunden. Für den 10. Januar 2022 habe Rechtsanwalt C. ein fünfminütiges [recte: dreissigminütiges] Telefonat mit Rechtsanwalt B., "Wahlverteidiger / Berater von Hr. D. und Fr. A." ausgewiesen.