3. 3.1. Die Beschwerdeführerin, vertreten durch Rechtsanwalt B., erhob gegen die ihr am 18. Januar 2023 zugestellte Verfügung des Präsidenten des Bezirksgerichts Kulm vom 16. Januar 2023 mit Eingabe vom 30. Januar 2023 Beschwerde. Sie beantragte, die angefochtene Verfügung sei unter Kostenfolgen zu Lasten der Staatskasse aufzuheben und Rechtsanwalt B. sei wieder als ihr amtlicher Verteidiger einzusetzen.