lichen Verteidigung der Beschwerdeführerin zu prüfen und gegebenenfalls zu veranlassen. 1.9. Der Präsident des Bezirksgerichts Kulm verfügte am 10. Januar 2023 u.a. die Vereinigung der Zusatzanklagen vom 6. Januar 2023 mit den Anklagen vom 14. März 2022. 1.10. Rechtsanwalt B. teilte dem Präsidenten des Bezirksgerichts Kulm mit Schreiben vom 11. Januar 2022 mit, dass er keinerlei Interessenkonflikt sehe, ansonsten er das Mandat nicht angenommen hätte.