Mit gleichentags überbrachtem Schreiben datiert vom 5. Januar 2023 wies die kantonale Staatsanwaltschaft darauf hin, dass "im vorliegenden" (zur Zusatzanklage führenden) Verfahren mit Verfügung der Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Aargau vom 3. November 2022 Rechtsanwalt C. als amtlicher Verteidiger der Beschwerdeführerin eingesetzt und mit Verfügung vom 21. November 2022 der Wechsel der amtlichen Verteidigung (von Rechtsanwalt C. auf Rechtsanwalt B.) bewilligt worden sei. Sie stellte den Antrag, es sei der Widerruf der Verfügung der Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Aargau vom 21. November 2022 betreffend Wechsel der amt-