1.8. Die kantonale Staatsanwaltschaft erhob am 6. Januar 2023 beim Bezirksgericht Kulm Zusatzanklage gegen die Beschwerdeführerin und die beiden Mitbeschuldigten wegen Widerhandlungen gegen Art. 117 Abs. 1 aAuG. Mit gleichentags überbrachtem Schreiben datiert vom 5. Januar 2023 wies die kantonale Staatsanwaltschaft darauf hin, dass "im vorliegenden" (zur Zusatzanklage führenden) Verfahren mit Verfügung der Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Aargau vom 3. November 2022 Rechtsanwalt C. als amtlicher Verteidiger der Beschwerdeführerin eingesetzt und mit Verfügung vom 21. November 2022 der Wechsel der amtlichen Verteidigung (von Rechtsanwalt C. auf Rechtsanwalt B.) bewilligt worden sei.