1.3. Die kantonale Staatsanwaltschaft teilte dem Bezirksgericht Kulm mit Schreiben vom 8. November 2022 mit, dass sie eine neue Strafuntersuchung (ST.2022.262) gegen die Beschwerdeführerin und die Mitbeschuldigten eröffnet habe. Sie stellte eine Zusatzanklage in Aussicht.