- Förderung der Prostitution, ev. Wuchers, - Urkundenfälschung und Täuschung im Zusammenhang mit L Ausweisen, - Widerhandlungen gegen das Ausländergesetz, - Geldwäscherei und - unzulässiger Ausübung der Prostitution. Sie beantragte u.a. die Ausfällung einer Freiheitsstrafe von 5 und einer Landesverweisung von 10 Jahren. 1.2. Der Präsident des Bezirksgerichts Kulm ordnete mit Verfügung vom 25. März 2022 die Durchführung der Hauptverhandlung zusammen mit denjenigen in den Strafverfahren ST.2022.25 (mit D. als Beschuldigtem) und ST.2022.26 (mit E. als Beschuldigter) an.