2.3.2. Der Beschwerdeführer warf der Beschuldigten 2 mit Anzeige vom 14. November 2022 "strafbare Vorgehensweisen" vor. Diese sollen – soweit aus der Anzeige überhaupt erkennbar – im Betreibungsverfahren Nr. 22160013 bzw. im aus diesem resultierenden Strafverfahren infolge Ungehorsams des Beschwerdeführers im Betreibungsverfahren erfolgt sein.