Punkt" nicht angerufen werden. Sinngemäss handle es sich beim Verfahren gegen die Beschuldigte 1 um ein separates Verfahren, welches zum Inhalt habe, dass sich die Beschuldigte 1 – infolge "Verhühnern von Akten" und "lügenhaften Ausreden" – strafrechtlich nicht korrekt verhalten habe. Hingegen werde das Bezirksgericht Brugg betreffend die Beschuldigten 2 und 3 zu prüfen haben, ob die Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach ein "strafrechtlich korrektes Urteil" (gemeint ist wohl der Strafbefehl ST.2022.3450 vom 8. September 2022) gefällt habe (Stellungnahme vom 10. April 2023, "Zu Ziff. C, dritter Abschnitt").