2.2. 2.2.1. Die Oberstaatsanwaltschaft führte zur Begründung der Sistierung der gegen die Beschuldigten 1 - 3 geführten Strafuntersuchung wegen Amtsmissbrauchs aus, diese Strafanzeigen gründeten auf demselben Sachverhalt wie das gegen den Beschwerdeführer geführte Strafverfahren. Somit hänge der Ausgang des Strafverfahrens gegen die Beschuldigten 1 - 3 von einem anderen Verfahren ab und es erscheine angebracht, dessen Ausgang abzuwarten. Die Strafuntersuchung sei deshalb bis zum rechtskräftigen Entscheid im Verfahren ST.2022.3450 zu sistieren. Die Beweise, deren Verlust zu befürchten sei, seien erhoben worden.