3. 3.1. Gegen diese ihm am 18. Januar 2023 zugestellte Sistierungsverfügung erhob der Beschwerdeführer am 27. Januar 2023 bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Aargau Beschwerde und beantragte sinngemäss die Aufhebung der Sistierung der Strafuntersuchung. -3- 3.2. Der Beschwerdeführer leistete die vom Verfahrensleiter der Beschwerdekammer in Strafsachen mit Verfügung vom 8. Februar 2023 einverlangte Sicherheit von Fr. 1'000.00 am 24. Februar 2023.