1.3. Mit Verfügung vom 21. November 2022 überwies die Beschuldigte 1 den Strafbefehl an das Bezirksgericht Brugg zur Durchführung des Hauptverfahrens mit dem Hinweis, der Strafbefehl gelte als Anklageschrift. Mit Schreiben vom 21. November 2022 leitete sie überdies die Strafanzeige vom 14. November 2022 zwecks Behandlung an die Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Aargau weiter. 2. Am 17. Januar 2023 verfügte die Oberstaatsanwaltschaft die Sistierung des gegen die Beschuldigten 1 - 3 geführten Strafverfahrens wegen Amtsmissbrauchs gestützt auf Art. 314 i.V.m. Art. 319 ff. StPO.