Der Verteidiger des Beschwerdeführers ist somit, wie grundsätzlich üblich, ab dem Zeitpunkt der Gesuchstellung, das heisst ab dem 23. Dezember 2022 als amtlicher Verteidiger einzusetzen. Gründe, die eine Einsetzung ab einem früheren Zeitpunkt rechtfertigen würden, sind nicht ersichtlich. Nach Erhalt der Akten am 7. Dezember 2022 konnte der Verteidiger mit einem Blick erkennen, dass der Beschwerdeführer von der Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten als "Beschuldigter" an der Strafuntersuchung teilnimmt, ergibt sich dies doch bereits aus dem Begleitschreiben der Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten vom 7. Dezember 2022 (act. 16).