Der Beschwerdeführer mandatierte seinen Verteidiger am 9. November 2022 als Opfervertreter (act. 15). Gleichentags stellte dieser bei der Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten ein Gesuch um Akteneinsicht (act. 14) und ersuchte bei der Opferberatung Aargau um Kostengutsprache für Soforthilfe (Beschwerdebeilage 4). Diesem Gesuch wurde am 14. November 2022 entsprochen (act. 24 f.). Die Akteneinsicht wurde ihm am 7. Dezember 2022 gewährt (act. 16). Erst in deren Rahmen wurde dem Verteidiger bewusst, dass sein Mandant die Rolle zum Beschuldigten wechselte.