Dies habe unverschuldet erst bei der Akteneinsicht festgestellt werden können, weshalb die amtliche Verteidigung ab dem 7. November 2022 zu gewähren sei. Die Argumentation der Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten sei hinsichtlich der tatsächlichen Verhältnisse nicht stichhaltig, gehe sie doch selbst von einem Raufhandel von drei bis vier Personen aus. Die Rollen der verschiedenen Beteiligten seien ungeklärt. Die Beschuldigten C. und D. belasteten den Beschwerdeführer und nähmen andererseits den von diesem am stärksten belasteten Beschuldigten B. in Schutz, indem sie bestritten, dass dieser vor Ort gewesen sei.