Die amtliche Verteidigung werde in der Regel ab dem Zeitpunkt der Gesuchseinreichung gewährt. Hier bestehe aber die spezielle Situation, dass der Beschwerdeführer zunächst als Opfer behandelt und an die Opferhilfe verwiesen worden sei. Die erteilte subsidiäre Kostengutsprache könne spätestens ab dem Zeitpunkt nicht mehr in Anspruch genommen werden, ab dem er als Beschuldigter geführt werde. Dies habe unverschuldet erst bei der Akteneinsicht festgestellt werden können, weshalb die amtliche Verteidigung ab dem 7. November 2022 zu gewähren sei.