3.2. Der Beschwerdeführer brachte beschwerdeweise dagegen vor, anlässlich der ersten Einvernahme sei er als Auskunftsperson bzw. Opfer befragt worden. Beim ersten Kontakt mit seinem Verteidiger am 9. November 2022 sei der Beschwerdeführer noch davon ausgegangen, er werde im Verfahren als Opfer behandelt. Dementsprechend habe er bei der Opferberatung Aargau ein Gesuch um Kostengutsprache für Soforthilfe eingereicht, welche für fünf Stunden bewilligt worden sei. Erst im Rahmen der Akteneinsicht habe der Beschwerdeführer erfahren, dass er als Beschuldigter behandelt werde. Die amtliche Verteidigung werde in der Regel ab dem Zeitpunkt der Gesuchseinreichung gewährt.