2.2. Die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten wies das Gesuch um Anordnung der amtlichen Verteidigung mit Verfügung vom 11. Januar 2023 ab. 3. 3.1. Gegen diese ihm am 17. Januar 2023 zugestellte Verfügung erhob der Beschwerdeführer am 27. Januar 2023 bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Aargau Beschwerde mit folgenden Anträgen: " 1. Die angefochtene Verfügung sei aufzuheben, dem Beschwerdeführer sei per 07. November 2022 die amtliche Verteidigung zu gewähren und der unterzeichnende Anwalt als amtlicher Verteidiger zu bestellen. 2. Unter Kosten- und Entschädigungsfolge zu Lasten des Staates."