spricht, andernfalls sie ihre Erinnerungslücke nicht offengelegt hätte. Auch gab der Beschwerdeführer selber an, dass er für E. alles machen würde, er sehr tiefgründig mir ihr sprechen könne und sie ihm sehr helfen würde (Hafteröffnungseinvernahme vom 14. Dezember 2022, Fragen 14 und 29). Auch E. beschreibt das Verhältnis zum Beschwerdeführer und D. als freundschaftlich und gut (Einvernahme E. vom 14. Dezember 2022, Fragen 15 und 60).