"(…) Ich nahm dies dazumals nicht ernst. Jetzt nehme ich es ernst" [Einvernahme E. vom 14. Dezember 2022, Frage 54]). Weiter gab sie anlässlich ihrer Einvernahme an, dass der Beschwerdeführer unberechenbar sein könne, wenn er jähzornig sei und bereits vor ungefähr einem halben Jahr mit Suizid gedroht habe (Einvernahme E. vom 14. Dezember 2022, Fragen 26, 27 und 47).