Ebenfalls zu Lasten des Beschwerdeführers wirken sich die Aussagen von E. aus. Sie beschreibt den Beschwerdeführer zwar grundsätzlich als sehr guten Menschen (Einvernahme E. vom 14. Dezember 2022, Frage 47), scheint aber um seine (psychische) Entwicklung sehr besorgt zu sein ("Weil es ihm sonst gut gegangen ist. Im normalen Leben kann man ja mal so was sagen. Aber wenn ich ihn jetzt so sehe, finde ich das nicht so gut" [Einvernahme E. vom 14. Dezember 2022, Frage 30]; "So habe ich ihn noch nie gesehen. Ich weiss nicht was in ihm vorgeht" [Einvernahme E. vom 14. Dezember 2022, Frage 49]; "(…) Ich nahm dies dazumals nicht ernst.