Die Lage spitzte sich derart zu, dass gegen den Beschwerdeführer mit Verfügung des Bezirksgerichts Brugg vom 29. September 2022 superprovisorische Fernhaltemassnahmen zu D. erlassen werden mussten, welche in der Folge mit Entscheid des Bezirksgerichts Brugg vom 25. Oktober 2022 bestätigt wurden (vgl. Entscheid des Bezirksgerichts Brugg, Präsidium des Familiengerichts, vom 25. Oktober 2022 [SF.2022.39]). Weiter fällt vorliegend ins Gewicht, dass der Beschwerdeführer offenbar davon ausgeht, dass D. eine neue Beziehung (zu H.) eingegangen ist, was unter anderem dazu führte, dass er sowohl D. wie auch H. überwachte, indem er AirTags in ihrer Jackentasche