Sie lebe seit 23 Jahren in einer Ehe mit dem Beschwerdeführer und habe mit ihm seit der Trennung am 16. Juli 2022 noch drei Mal gemeinsame Kurzferien im Tessin verbracht, wobei auch weitere gemeinsame Erlebnisse stattgefunden hätten (bspw. Besuch ESAF in Pratteln, Geburtstagsfest der Mutter des Beschwerdeführers, Militärbesuchstag des gemeinsamen Sohns in S.). Ferner sei die Tatbestandsmässigkeit der Drohung und Nötigung nicht gegeben. Der Beschwerdeführer habe die Äusserungen im Vertrauen gegenüber E. gemacht und weder gewollt noch damit gerechnet, dass diese an D. weitergetragen würden.