1. Die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau führt gegen A. (fortan: Beschwerdeführer) eine Strafuntersuchung wegen Drohung (Art. 180 StGB) und Nötigung (Art. 181 StGB), mutmasslich begangen zum Nachteil seiner Ehefrau D. So soll er sie mittels GPS-Sendern (Apple AirTags [fortan: AirTag]), Beschattungen, Mitlesen von WhatsApp-Kommunikationen sowie plötzlichem Auftauchen an ihren Aufenthaltsorten wiederholt überwacht und gestalkt haben. Weiter soll er E. telefonisch mitgeteilt haben, dass er sich selber und D. umbringen werde. Der Beschwerdeführer wurde am 14. Dezember 2022 festgenommen.