Dies deshalb, weil eine bezüglich des Inhalts transparent bearbeitete Urkunde – in welcher die Bearbeitungen kenntlich gemacht und damit gerade nicht verschleiert werden – eben nicht als Zeugnis für den ursprünglichen Gehalt der Urkunde zu verstehen ist, sondern einzig als Zeugnis für den transparent bearbeiteten Gehalt der Urkunde. Dass eine persönlich bearbeitete Urkunde einen von der ursprünglichen Urkunde abweichenden Gehalt haben kann, liegt in der Natur der - 10 -