5.3. Hinsichtlich der Abänderungen der beantragten Absenzdauer ist aufgrund des am Rande der Zeile "Gesuch um Urlaub vom […]" angebrachten Stempels ("Schulleitung Q.") klar ersichtlich, dass diese Anpassung von der das "Gesuchsformular" unterzeichnenden Beschuldigten 7 vorgenommen wurde (vgl. Beschwerdebeilage mit handschriftlicher Überschrift "Faltsch x"). Dass es sich hierbei um eine nachträglich angebrachte handschriftliche Anmerkung bzw. Kommentierung inhaltlicher Art handelt ist ohne Weiteres zu erkennen.