5. 5.1. Der Beschwerdeführer wirft der Beschuldigten 7 sodann vor, das in Kopie beigelegte "Gesuchsformular" für voraussehbare Urlaube und Absenzen der Schule Q. für seinen Sohn nachträglich einseitig abgeändert zu haben. Schriftlich sei eine Freistellung vom 25. Juni 2019 bis am 31. August 2019 abgemacht gewesen. 5.2. Der Urkundenfälschung macht sich schuldig, wer in der Absicht, jemanden am Vermögen oder an andern Rechten zu schädigen oder sich oder einem andern einen unrechtmässigen Vorteil zu verschaffen, eine Urkunde fälscht -9-