Die vier Polizisten (die Beschuldigten 4 und 5 mit je einer "Partnerin"), so unfreundliche sie gewesen seien, hätten ihn sinngemäss nach seinem Telefonanruf auf die Notrufnummer 117 (wegen seinem Sohn) und seinem angeblich positiven Drogentest loswerden wollen und ihn gebeten zu gehen. Es sei der Polizei dabei nicht mehr um seinen Sohn gegangen, sondern nur noch um Drogen. Er habe sich erkundigt und wisse, dass von der Polizei ein Bluttest erlaubt werden müsse, bevor er aus dem Haus befördert werde. Er stelle die Fragen "War das korrekt? Wo ist der Drogentest, den F. als positiv bezeichnet hat?" (Beschwerde S. 2, "Zu P 4.2 Drogentest").