(Postaufgabe am 26. Januar 2023) Beschwerde bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Aargau. 3.2. Der Verfahrensleiter der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Aargau forderte den Beschwerdeführer mit Verfügung vom 10. Februar 2023 auf, der Obergerichtskasse innert 10 Tagen ab (am 13. Februar 2023 erfolgter) Zustellung dieser Verfügung für allfällige Kosten eine Sicherheit von Fr. 800.00 zu leisten, was dieser am 13. Februar 2023 tat. 3.3. Es wurden keine Stellungnahmen eingeholt. Die Beschwerdekammer zieht in Erwägung: