Der Polizist F. (fortan: Beschuldigter 5) habe ihn wie den grössten Dreck behandelt. Der Polizist G. (fortan: Beschuldigter 6) habe seine Anzeige nicht korrekt aufgenommen und ihm vorgeworden, dass er die Aussagen seines Sohnes beeinflusst habe. Die Schulleiterin H. (fortan: Beschuldigte 7) habe im Jahre 2019 – ohne sein Wissen – Daten auf einem "Gesuchsformular" verändert. Sodann erklärte er, als Zivil- und Strafkläger am Strafverfahren teilnehmen zu wollen und stelle eine Forderung auf Schadenersatz in Höhe von ca. Fr. 3'000'000.00.