3. Es sei uns eine Pauschalentschädigung für das vorliegende Beschwerdeverfahren in Höhe von Fr. 200.00 auszurichten." 3.2. Mit Verfügung vom 3. Februar 2023 wurde die Beschwerde der Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau und dem Beschuldigten zur Erstattung einer Beschwerdeantwort innert 10 Tagen zugestellt.