3.2. Konkret wird der Beschwerdeführerin vorgeworfen, dass sie als Unternehmensberaterin der C. geschäftliche Beziehungen zum Einzelunternehmen "H. […]" unterhalten und daraus von August 2012 bis April 2018 Provisionen (Rabattzahlungen) über insgesamt Fr. 3'010.80 erhalten habe, welche der I. gutgeschrieben worden seien. Die in Rechnung gestellten Leistungen habe sie durch die C. bezahlen lassen, ohne die Rabattzahlungen weiterzuleiten bzw. abzugeben (vgl. Rapport der Kantonspolizei Aargau vom 26. August 2021, Untersuchungsakten, Ordner 1, act. 1.6.2. 5). Dem Mitbeschuldigten wird konkret vorgeworfen, als Geschäftsführer / Verkaufsleiter der C. in den Jahren