Seit der Mandatsniederlegung am 19. November 2020 (und somit mehr als zwei Jahre lang) hätten weder die Beschwerdeführerin noch der Verteidiger hinsichtlich des Strafverfahrens etwas gehört. Dass nun erneut die Frage der Doppelvertretung aufkomme und das Verfahren verzögere, sei mehr als störend. Gemäss bundesgerichtlicher Rechtsprechung genüge eine bloss theoretische oder abstrakte Möglichkeit des Auftretens gegensätzlicher Interessenlagen nicht, um auf eine unzulässige Verteidigung zu schliessen. Verlangt werde ein konkretes Risiko eines Interessenkonflikts.