Staatanwaltschaft des Kantons Aargau vom 12. November 2020 hinsichtlich des möglichen Interessenkonflikts habe der Verteidiger der Kantonalen Staatsanwaltschaft des Kantons Aargau mit Schreiben vom 19. November 2020 mitgeteilt, dass er den Mitbeschuldigten nicht mehr vertrete. Aus verfahrensökonomischen Gründen, aufgrund der zivilrechtlichen Vergleiche und der Desinteresseerklärung gegenüber dem Mitbeschuldigten habe sich der Verteidiger entschieden, sich nicht gegen das damalige Schreiben der Kantonalen Staatsanwaltschaft des Kantons Aargau zu wehren.