Das Strafverfahren habe der C. vielmehr dazu gedient, im Rahmen einer "Fishing Expedition" alle möglichen Sachverhalte abzufragen und Beweise für das Zivilverfahren zu sammeln. Der Beschwerdeführerin, dem Mitbeschuldigten und dem Verteidiger sei von Anfang an klar gewesen, dass die Doppelvertretung nicht über einen längeren Zeitraum aufrechterhalten bleiben sollte. Dieser Umstand sei auch offen mit dem Mitbeschuldigten besprochen worden. Die Kantonale Staatsanwaltschaft des Kantons Aargau habe bereits im Zeitpunkt, als sich der Verteidiger konstituiert habe, gewusst, dass der Verteidiger der einzige Rechtsvertreter beider Beschuldigten sei.