Die erste Einvernahme im Strafverfahren sei am 11. Juni 2020 unter Beisein aller Beteiligten erfolgt. Während der ganzen Dauer seien alle Beteiligten im selben Raum gewesen, nur die Befragung der beiden Beschuldigten habe einzeln stattgefunden. Zu diesem Zeitpunkt sei vollkommen unklar gewesen, welche Sachverhalte zu strafrechtlichen Tatbeständen führen könnten. Von einer verbotenen Doppelvertretung sei in diesem Verfahrensstadium nicht die Rede gewesen. Das Strafverfahren habe der C. vielmehr dazu gedient, im Rahmen einer "Fishing Expedition" alle möglichen Sachverhalte abzufragen und Beweise für das Zivilverfahren zu sammeln.