der Verteidiger im vorliegenden Strafverfahren anfangs beide beschuldigten Personen vertreten habe. Diesen werde vorgeworfen, als Arbeitnehmer (Mitbeschuldigter) bzw. Auftragnehmerin (Beschwerdeführerin) Straftaten gegen die C. begangen und dabei insbesondere ein Konkurrenzverbot verletzt zu haben. Der Verteidiger habe ausserdem die Beschwerdeführerin wie den Mitbeschuldigten als Beklagte in je zwei separat geführten, vorausgehenden Zivilverfahren gegen die C. als Klägerin vertreten, wobei den Verfahren zumindest teilweise der gleiche Sachverhalt zugrunde liege.