3.2. Mit Verfügung vom 7. Februar 2023 forderte die Verfahrensleiterin der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Aargau den Verteidiger auf, innert zehn Tagen mitzuteilen, ob er als Parteivertreter für die Beschwerdeführerin oder auch in eigenem Namen Beschwerde führe. -4-