3. 3.1. Mit Eingabe vom 26. Januar 2023 erhob die Beschwerdeführerin gegen die ihr am 16. Januar 2023 zugestellte Verfügung vom 13. Januar 2023 Beschwerde bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Aargau mit folgenden Anträgen: " 1. Die angefochtene Verfügung sei aufzuheben; dies unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten des Staates (inkl. MWST). 2. Die Verfahrensakten aus dem Strafverfahren KSTA ST.2019.85 seien von Amtes wegen beizuziehen."