1.5.2. Mit Schreiben vom 11. Januar 2023 teilte der Verteidiger der Kantonalen Staatsanwaltschaft des Kantons Aargau mit, dass er den Mitbeschuldigten bereits seit November 2020 nicht mehr vertrete. Die kurzzeitige Doppelvertretung habe sich ergeben, weil die C. sowohl gegen die Beschwerdeführerin als auch den Mitbeschuldigten, welche er beide "zivilrechtlich" vertreten habe, Strafanzeige erstattet habe. 2. Mit Verfügung der Kantonalen Staatsanwaltschaft des Kantons Aargau vom 13. Januar 2023 wurde der Verteidiger per sofort aus dem Strafverfahren gegen die Beschwerdeführerin ausgeschlossen.