5.5. Durch welche Ersatzmassnahmen sich der festgestellten Wiederholungsgefahr wirksam begegnen liesse, ist nicht ersichtlich. Die Wiederholungsgefahr besteht ja nicht nur im Verhältnis zu B._____, C._____ und auch D._____, sondern v.a. auch im Verhältnis zu neuen Partnerinnen des Beschwerdeführers und deren Umfeld.