Zwar lassen sich die von der Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm in ihrem Haftverlängerungsgesuch vom 27. November 2023 zum weiteren Verfahrensgang geäusserten Annahmen nicht als unrealistisch bezeichnen. Nichtsdestotrotz steht keineswegs fest, dass eine ergänzende Stellungnahme der psychiatrischen Gutachterin notwendig sein und 4 bis 6 Wochen in Anspruch nehmen wird und dass die amtliche Verteidigerin des Beschwerdeführers nach erfolgter Mitteilung des Verfahrensabschlusses um - 16 -