Weiter äusserte sich die Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm in ihrem Haftverlängerungsgesuch vom 27. November 2023 dahingehend, dass eine exakte Prognose zum Zeitpunkt der Anklageerhebung schwierig sei. Nach Eingang des psychiatrischen Gutachtens mutmasslich Ende Januar 2024 sei das rechtliche Gehör nach Art. 188 StPO zu gewähren. Die zu - 14 -