5.2.2. Die Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm legte in ihrem Haftverlängerungsgesuch vom 27. November 2023 ausführlich dar, warum ihres Erachtens "bei gesamthafter Betrachtung" nicht von einer Verletzung des Beschleunigungsgebots auszugehen sei. Im Einzelnen führte sie aus, dass sich der Beschwerdeführer seit März 2023 bzw. 9 Monaten in Untersuchungshaft befinde. In dieser Zeit sei die Strafuntersuchung "weitgehend" zum Abschluss gebracht worden, was angesichts der verschiedenen Sachverhaltskomplexe sehr schnell sei. Das erneute psychiatrische Gutachten sei im August 2023 in Auftrag gegeben worden und dürfte bis Ende Januar 2024 vorliegen.